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Antrag durch ein Testament

Indem Sie die KroNland – Transflorium Stiftung in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie auch nach Ihrem Tod dazu bei, dass Menschen mit Behinderung und/oder sozial schlechter integrierter Person in unserer Gesellschaft akzeptiert und integriert werden.

Eine Schenkung aus Ihrem Nachlass ist das schönste Geschenk überhaupt. Dies kann durch eine testamentarische Verfügung (einen Prozentsatz Ihres Nachlasses) oder ein Vermächtnis (einen bestimmten Betrag) geschehen. Die KroNland - Transflorium Stiftung hat den ANBI-Status (gemeinnützige Organisation) und ist daher von der Erbschaftssteuer befreit. Daher werden 100 % der Schenkung aus Ihrem Nachlass für unsere Arbeit verwendet.

Unser ANBI-Status und das CBF-Gütesiegel garantieren, dass Ihre Spende verantwortungsvoll und transparent eingesetzt wird. Als Stiftung halten wir uns an strenge Auflagen, darunter eine transparente Berichterstattung über die Mittelverwendung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Spende tatsächlich zur Erfüllung unserer Mission beiträgt: der Akzeptanz und Integration von Menschen mit Behinderungen und/oder sozial schwacher Integration in unsere Gesellschaft.

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